Die belgische Verfassung im Wandel ihrer Fassungen

Werdegang des Artikels 13

  1. 7. Februar 1831

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    La mort civile est abolie ; elle ne peut être rétablie.

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  2. 7. Februar 1831

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 8

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    Nul ne peut être distrait, contre son gré, du juge que la loi lui assigne.

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  3. 17 février 1994

    8 — umnummeriert zu 13

    13 — umnummeriert zu 18

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    Nul ne peut être distrait, contre son gré, du juge que la loi lui assigne.

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  4. 17 février 1994

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 18

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    La mort civile est abolie ; elle ne peut être rétablie.

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