Die belgische Verfassung im Wandel ihrer Fassungen

Werdegang des Artikels 17

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  1. 7. Februar 1831

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 12

    La peine de la confiscation des biens ne peut être établie.

    De straf van verbeurdverklaring der goederen kan niet worden ingevoerd.

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  2. 17 février 1994

    12 — umnummeriert zu 17

    La peine de la confiscation des biens ne peut être établie.

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    La peine de la confiscation des biens ne peut être établie.

    im vollständigen Text zu diesem Datum anzeigen

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